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Dein Projekt bei JuPP

Gründung einer Erziehungsstelle

Zur Gründung einer Erziehungsstelle oder sind folgende berufliche Qualifikationen Voraussetzung:

  • staatlich anerkannte Erzieher_innen
  • Sozialpädagog_innen und Sozialarbeiter_innen
  • Psycholog_innen
  • Sonstige pädagogische Berufe (siehe Fachkräfteverordnung des jeweiligen Landesjugendamtes)

Weitere Voraussetzungen für die Gründung einer Erziehungsstelle:

  • Berufserfahrung in der Arbeit mit besonders herausfordernden Kindern und Jugendlichen
  • Adäquate Räumlichkeiten zur Unterbringung der Kinder: jedes Kind benötigt ein eigenes Kinderzimmer mit einer Größe von acht Quadratmetern in Baden-Württemberg und zwölf Quadratmetern in Rheinland-Pfalz
  • Anbindung an eine Infrastruktur mit Schulen, Kindergärten, Therapeuten und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für die Kinder

Du hast noch eine weitere Idee? Dir schwebt ein neues Konzept einer Wohngruppe vor? Du bist dir nicht sicher, ob dein Projekt umsetzbar ist oder du suchst dafür noch einen passenden Träger? Dann melde dich gerne bei mir:

Bewerbungsverfahren

Eine erste Anfrage erfolgt meistens per E-Mail. In diesem Erstkontakt werden kurz die Rahmenbedingungen erklärt. Anschließend findet ein erstes Informationsgespräch statt, dann beginnt der Bewerbungsprozess. Innerhalb dessen wird der Bewerber zum einen ausführlich über die künftige Arbeit einer Erziehungsstelle informiert. Zum anderen wird auch geprüft, aus welcher Motivation heraus der Interessent ein zu betreuendes Kind aufnehmen möchte. Auch die Beantwortung der Frage, ob ihre gesamte Familie dies mittragen möchte, spielt hierbei eine Rolle.

Der Ablauf des Bewerbungsverfahrens

  • Vorstellungsgespräch mit anschließendem Beginn der Klärungsphase
  • Hausbesuch zur Besichtigung der Räumlichkeiten hinsichtlich deren Eignung für eine Unterbringung sowie Sondierung der Möglichkeiten und Vorstellungen des Bewerbers
  • Besuch bei zwei bestehenden Erziehungsstellen zur Informationsbeschaffung bzw. Informationsaustausch
  • Trägerentscheidung über die Einstellung des Bewerbers
  • Antrag auf Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt
  • Vor-Ort-Termin durch das Landesjugendamt zur Überprüfung der Eignung der Räumlichkeiten des eigenen Haushaltshalts (Größe, Feuerpolizeilicher Schutz, etc.)
  • Ausstellung der Betriebserlaubnis
  • Vermittlung der Kinder in die Erziehungsstelle in Kooperation mit den Jugendämtern und JuPP e.V. Bei positivem Verlauf des Vermittlungsprozesses Beginn einer schrittweise Eingewöhnung des Kindes in die Erziehungsstelle

Antragstellung

Der Antrag auf die Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Landesjugendamt gestellt. Es ist die Konzeption des Trägers, sowie eine Konzeption der Erziehungsstelle bzw. Familienwohngruppe einzureichen.

Erteilung der Betriebserlaubnis

Erziehungsstellen und sonstige betreute Wohnformen nach § 34 SGB VIII benötigen eine Betriebserlaubnis. Wenn Sie Interesse an der Gründung von Kinder- und Jugendhilfeprojekten haben, wenden Sie sich an uns. Wir stehen einer Zusammenarbeit offen gegenüber und unterstützen Sie auch bei Ihrer Bemühung um eine Betriebserlaubnis.