Historie
JuPP e.V. wurde im März 2007 als gemeinnütziger Verein gegründet und bietet als freier Träger der Jugendhilfe Angebote im Rahmen der erzieherischen Hilfen.
Diese beruhen auf der Rechtsgrundlage:
- Hilfe zur Erziehung
- Sonstige betreute Wohnform § 27 i. V. m. §§ 34, 35a, 41 SGB VIII
- Stationäre Unterbringung mit Betriebserlaubnis nach §§ 45, 48a SGB VIII
JuPP e.V. ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Rheinland Pfalz e.V.
Spende
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Mit Ihrer Spende helfen Sie beim Aufbau neuer Projekte für Kinder und Jugendliche und unterstützen unsere bestehenden Projekte.
Wenn gewünscht, stellen wir Ihnen für Ihre finanzielle Zuwendung gern eine Spendenquittung aus.
Dank der jüngsten Spende bspw. konnte ein Kleinbus für unser Kleinst-Kinderheim Wilde 33 angeschafft werden.
Beteiligungsverfahren
Jeder Erziehungsstellenleiter klärt die Kinder und Jugendliche zeitnah nach ihrer Aufnahme über ihre Rechte auf. Dazu zählt das Recht auf Beteiligung an Ereignissen und Entscheidungsprozessen, die das Zusammenleben in der Wohneinrichtung betreffen.
Die Beteiligung an der Ausgestaltung der Jugendhilfemaßnahme setzen die Verantwortlichen in den Erziehungsstellen je nach Alter, Konstellation der Kinder und unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation mit Hilfe folgender Instrumentarien um:
- Aufnahmeverfahren: Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen werden je nach Entwicklungsstand berücksichtigt und fließen in das Aufnahmeverfahren die Bedarfserhebung/-feststellung sowie das künftige Betreuungsangebot mit ein
- Zugang zu Telefon und Internet: Alle Kinder und Jugendlichen erhalten alters- und entwicklungsgemäß Zugang zu den gängigen Kommunikationssystemen
- Zimmergestaltung: Jedes Kind wird entsprechend seines Entwicklungsstandes in die Ausgestaltung seines eigenen Zimmers miteinbezogen
- Einzelgespräche finden regelmäßig zwischen Kindern und Erziehungsstellenleiterinnen statt. Thematisiert werden aktuelle Ereignisse, Bedürfnisse und Befindlichkeiten.
- Beteiligung am Hilfeplanverfahren je nach Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen
- Weitere Beteiligungsmaßnahmen (siehe Qualitätssicherung):
- Vertrauenskarte
- Familienrat
- Sorgenbriefkasten.