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JuPP Erziehungsstellen

Erziehungsstellen sind eine Form der erzieherischen Hilfe der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 27 SGB VIII. In Erziehungsstellen betreut pädagogisch geschultes Fachpersonal Kinder und Jugendliche entsprechend § 34 SBG VIII über Tag und Nacht in ihrem eigenen Haushalt.

Die zu betreuenden Kinder leben gemeinsam mit den Erziehungsstellenleitern und deren Familien in dem eigenen Haushalt, dadurch ist ein enger familiärer Bezugsrahmen gegeben. Die Unterbringung ist in der Regel auf Dauer, also bis zur Verselbständigung angelegt. In Erziehungsstellen können bis zu zwei Kinder gleichzeitig betreut werden.

JuPP e.V. betreut aktuell Erziehungsstellen in Rheinland-Pfalz und Baden-Würtemberg.

Zielgruppe

  • Kinder- und Jugendliche, die aufgrund von starken familiären Belastungen nicht in der Herkunftsfamilie verbleiben können
  • Kinder und Jugendliche mit drohender oder bestehender seelischer Behinderung
  • Kinder mit Gewalt- und Missbrauchserfahrungen
  • Kinder und Jugendliche, die kurz-, mittelfristig oder auf Dauer bis zur Verselbständigung einen Betreuungsplatz in einem familiären Rahmen benötigen
  • Traumatisierte Kinder, die nicht in einer Pflegefamilie aufgenommen werden können
  • Geschwisterkinder, denn diese können in dieser Form der Betreuung zusammenbleiben

Unser Angebot

  • Familiärer Rahmen, kleine Wohneinheiten, Erziehungsstelle mit bis zu zwei Pflegekindern, verlässliche, konstante Bezugspersonen ohne Schichtdienst
  • Intensive Betreuung durch ausgebildete, erfahrene Pädagogen (Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter)
  • Kooperation mit Kindergärten, Schulen Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Vormündern
  • Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien