Erziehungsstellen sind eine Form der erzieherischen Hilfe der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 27 SGB VIII. In Erziehungsstellen betreut pädagogisch geschultes Fachpersonal Kinder und Jugendliche entsprechend § 34 SBG VIII über Tag und Nacht in ihrem eigenen Haushalt.
Die zu betreuenden Kinder leben gemeinsam mit den Erziehungsstellenleitern und deren Familien in dem eigenen Haushalt, dadurch ist ein enger familiärer Bezugsrahmen gegeben. Die Unterbringung ist in der Regel auf Dauer, also bis zur Verselbständigung angelegt. In Erziehungsstellen können bis zu zwei Kinder gleichzeitig betreut werden.
JuPP e.V. betreut aktuell Erziehungsstellen in Rheinland-Pfalz und Baden-Würtemberg.